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Termine

Foto: Evelin Frerk

26. 09.

"§217 – was bleibt erlaubt – was wird verboten"

Vortrag und Diskussion mit Prof. Dr. Eric Hilgendorf in Berlin

Der im Dezember 2015 in Kraft getretene Strafbarkeitsparagraph 217 StGB "Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" sieht dafür eine Gefängnisstrafe bis zu 3 Jahren vor. Bestraft werden soll aber nicht die einmalige, konkrete Beihilfe bei einem eigenverantwortlich durchgeführten Suizid. So stellt sich die Frage: Was sonst? Das neue Strafgesetz stützt sich auf die Befürchtung, dass durch eine "zunehmende Verbreitung des assistierten Suizids ... auch Menschen dazu verleitet werden, die dies ohne ein solches Angebot nicht täten." Es geht dabei um die abstrakte Gefährdung von "hilflosem und schwerkrankem Leben". (weiter...)