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Äquidistanz und Rechtstreue?
Wie soll der Staat sein Verhältnis zu den Religionsgemeinschaften gestalten?
Wie soll der Staat sein Verhältnis zu den Religionsgemeinschaften gestalten? In Nordrhein‐Westfalen können Religionsgemeinschaften unter bestimmten Voraussetzungen den Status einer sog. Körperschaft öffentlichen Rechtes erhalten. Welche Kriterien müssen sie dafür erfüllen? Was bedeutet die Anforderung der Rechtstreue?
In der Religionspolitik ist häufig die Forderung nach einer „Äquidistanz“ zu den Religionsgemeinschaften zu hören. Meist wird diese mit einem Recht auf Gleichbehandlung verknüpft. Doch kann diese aus dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes gefolgert werden? Wie werden Äquidistanzforderung und Gleichheitssatz begründet?
Wie sieht die bestehende Rechtslage aus und wie hat sie sich die letzten Jahre über entwickelt?
| Wo: | DGB-Haus Hans-Böckler-Platz 1 DE-50672 Köln |
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| Wann: | Mi 18. Jun 2014, 19:00 |
| Veranstalter: |
