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Foto: Evelin Frerk

01. 10.

§166 – mehr als 150 Jahre Strafverfolgung wegen "Gotteslästerung"

Vortrag von Gunnar Schedel in Duisburg

Nach dem Attentat auf die Redaktion der französischen Satirezeitschrift "Charlie Hebdo" war vielerorts die Solidaritätsbekundung "Je suis Charlie" zu sehen. Auch diverse Staatsvertreter*innen – darunter Angela Merkel – solidarisierten sich mit "Charlie Hebdo". Dass dies bei vielen der Staatsvertreter*innen wenig mit dem Umgang mit Religionskritik und kritischen Journalist*innen, zu Hause zu tun hat, ist offensichtlich. Wie ist dies aber bei uns selbst?

Deutschland gilt vielen als weltanschaulich neutraler Staat, der Grundrechte wie Meinungs- und Religionsfreiheit schützt. Die Grenzen sind einerseits – wie allgemein üblich – durch das Verbot von Verleumdung und Beleidigung gesteckt. Andererseits genießen – neben dem Bundespräsidenten und Organen und Vertreter_innen ausländischer Staaten – Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen besonderen Schutz. Dieser wird durch den § 166 StGb* "Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen" geregelt. Es wurde immer mal wieder sowohl eine Verschärfung dieses Paragraphen wie auch dessen Abschaffung gefordert.

Gunnar Schedel stellt den Zensurparagraphen und seinen Einsatz durch die deutsche Justiz anhand zahlreicher Beispiele vor und zeigt, wie dieser seit über 100 Jahren gegen Kunst und Kritik eingesetzt wird. Vor diesem Hintergrund wird die Frage erörtert, was Satire alles darf und inwiefern die Debatte über ‚den Islam‘ in Deutschland die Antwort beeinflusst.

Der Vortrag findet im Rahmen der dreiteiligen Veranstaltungsreihe zum "Sonderrecht der Kirche" statt, die der Verein Syntopia vom 1.10.-3.12.15 in seinen Räumlichkeiten ausrichtet.