Sie sind hier

Termine

Rike / pixelio.de

02. 02.

Recht auf Leben – Recht auf Sterben? Zur aktuellen Diskussion um Sterbehilfe

Symposium u.a. mit Prof. Robert Roßbruch (DGHS) in Trier

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil im Februar 2020 ein weltweit einzigartiges Grundrecht anerkannt: das Recht auf selbstbestimmtes Sterben, einschließlich der Freiheit, dabei Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dieses Recht ist nicht an bestimmte Motive, Krankheitsstadien oder Altersgrenzen gebunden, sondern stellt die Autonomie des Individuums in den Mittelpunkt. Gleichzeitig hat das Gericht eine klare Schranke gesetzt: Die Entscheidung zum Suizid muss freiverantwortlich getroffen werden.

Das Karlsruher Urteil zur Suizidassistenz stellt dem Gesetzgeber allerdings frei, praktische Regelungen zum Schutz des Selbstbestimmungsrechts der Suizidwilligen zu treffen. Seither wird das Thema intensiv diskutiert.

Kurzvorträge von Prof. Dr. Johannes Brantl (Moraltheologie) und Prof. Dr. Carina Dorneck (Strafrecht und Strafprozessrecht, Universität Trier)

Podiumsdiskussion mit

  • Prof. Dr. Johannes Brantl (Theologischen Fakultät Trier)
  • Prof. Dr. Carina Dorneck (Universität Trier)
  • Ruth Krell (Hospizverein Trier)
  • RA Prof. Robert Roßbruch (Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben)