Symposium u.a. mit Prof. Robert Roßbruch (DGHS) in Trier
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil im Februar 2020 ein weltweit einzigartiges Grundrecht anerkannt: das Recht auf selbstbestimmtes Sterben, einschließlich der Freiheit, dabei Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dieses Recht ist nicht an bestimmte Motive, Krankheitsstadien oder Altersgrenzen gebunden, sondern stellt die Autonomie des Individuums in den Mittelpunkt. Gleichzeitig hat das Gericht eine klare Schranke gesetzt: Die Entscheidung zum Suizid muss freiverantwortlich getroffen werden. (weiter...)