22. Aug. 2024
In Baden-Württemberg ist der 20. September 2024 der letztmögliche Termin, an dem eine Abmeldung vom Religionsunterricht bei der Schulleitung eingegangen sein muss, damit der Schüler bzw. die Schülerin ab Beginn des Schuljahres 2024/2025 am Ethikunterricht teilnehmen kann. Eine Abmeldung kann danach erst wieder bis zum 14. Februar 2025 erfolgen und wirkt sich dann erst ab dem zweiten Schulhalbjahr aus.
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